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Schließung der Bibliothek des Evangelischen Oberkirchenrats in Oldenburg

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg hat im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung beschlossen, ihre Bibliothek im Oberkirchenrat zu schließen und die Bestände an die Landesbibliothek sowie die Universitätsbibliothek in Oldenburg abzugeben. Den entsprechenden Auszug aus dem Konsolidierungsprogramm samt Begründung können Sie hier abrufen.
Die Verbandsleitung des VkwB hat für die Vorgänge kein Verständnis und hat sich in einer Stellungnahme an den Evangelischen Oberkirchenrat gewandt.

In seiner Antwort vom 28.08.2019 wird deutlich gemacht, dass die Entscheidung in einem breit angelegten Haushaltskonsolidierungsprozess getroffen und die Schließung für 2022 durch die Synode beschlossen worden sei. Für die Umsetzung sei ein geeignetes Konzept zu erarbeiten, bei dessen Planung ggf. auf das fachliche  Gespräch mit dem Verband zurückgekommen wird.

Vertrag mit der VG-Wort zu §54c UrhG (Betreibervergütung)

Die EKD informiert: Am 24. Juli 2018 hat die VG Wort den Pauschalvertrag zwischen der EKD und der ihr sowie der VG Bild/Kunst über das Erstellen von Kopien für den Bereich der kirchengemeindlichen Arbeit unterschrieben. Das bedeutet, dass wir auch zukünftig eine pauschalvertragliche Lösung für die gemeindliche Arbeit haben, in die nun auch das Fotokopieren von Bildern bzw. Abbildungen einbezogen ist.

Für den Bereich der Hochschulen und Bibliotheken ist das eingetreten, was bereits mehrfach angekündigt wurde: Diese fallen aus einer pauschalvertraglichen Abgeltung heraus und müssen ihre Geräte lizenzieren. Hierzu ist von der VG Wort ein Merkblatt erstellt worden.

Damit wird für die kirchlichen Bibliotheken der Rahmenvertrag gültig, den Staat und Länder mit der VG-Wort geschlossen haben.

Neuerscheinungen

Das Jahrbuch Kirchliches Buch- und Bibliothekwesen, Neue Folge, Band 4 (2017) ist erschienen.

Ebenso weisen wir auf eine Veröffentlichung des Landeskirchlichen Archivs Anhalts hin über die Differenzen von Lutheranern und Reformierten zwischen Westfälischem Frieden und Union.

Nutzung der digitalen Semesterapparate ab dem 1. März 2018

Die dbv-Rechtskommission informiert, dass die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft Wort eine Vereinbarung getroffen haben, dass die gesetzlich erlaubte Nutzung in den digitalen Semesterapparaten fortgeführt werden darf. Hierbei ist das neue in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz UrhG zu beachten. Eine Vergütungsvereinbarung hierfür wird derzeit noch verhandelt.