Die dbv-Rechtskommission informiert, dass die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft Wort eine Vereinbarung getroffen haben, dass die gesetzlich erlaubte Nutzung in den digitalen Semesterapparaten fortgeführt werden darf. Hierbei ist das neue in Kraft getretene Urheberrechtsgesetz UrhG zu beachten. Eine Vergütungsvereinbarung hierfür wird derzeit noch verhandelt.