Vertrag mit der VG-Wort zu §54c UrhG (Betreibervergütung)

Vertrag mit der VG-Wort zu §54c UrhG (Betreibervergütung)

Die EKD informiert: Am 24. Juli 2018 hat die VG Wort den Pauschalvertrag zwischen der EKD und der ihr sowie der VG Bild/Kunst über das Erstellen von Kopien für den Bereich der kirchengemeindlichen Arbeit unterschrieben. Das bedeutet, dass wir auch zukünftig eine pauschalvertragliche Lösung für die gemeindliche Arbeit haben, in die nun auch das Fotokopieren von Bildern bzw. Abbildungen einbezogen ist.

Für den Bereich der Hochschulen und Bibliotheken ist das eingetreten, was bereits mehrfach angekündigt wurde: Diese fallen aus einer pauschalvertraglichen Abgeltung heraus und müssen ihre Geräte lizenzieren. Hierzu ist von der VG Wort ein Merkblatt erstellt worden.

Damit wird für die kirchlichen Bibliotheken der Rahmenvertrag gültig, den Staat und Länder mit der VG-Wort geschlossen haben.

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